FAQ –
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ
Angebote und Ortstermine sind bei uns kostenlos.
Ja, wir besitzen die Zulassungen für Arbeiten im öffentlich Bereich.
Z.B.
Z.B.
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Güteschutz Kanalbau
- SokaBau
- wir verwenden in der Regel Produkte der Firma Weber
- Hohlkehlenspachtel zur Egalisierung und für die Erstellung einer Hohlkehle
- Superflex D24 als Hafbrücke, Abdichtung kleinerer Flächen und zur Abdichtung von Gebäudesockeln
- Superflex 1/2K zur Kellerwandabdichtung
- Asphaltarbeiten
- Steinarbeiten
- Außenanlagen mit Zufahrten und Terrassen
- Gehwegabsenkungen
- Entwässerungsarbeiten
- Kanalhausanschlüsse
- Abscheider für Waschplätze
- Flüssigkeitsdichte Flächen für Waschplätze oder Abfüllflächen mit Wassergefährdeten Stoffen
- Versetzen von Zisternen
- Kanal-TV und Reinigung
- Kanalsanierung im Inlinerverfahren
- Kellerwandabdichtung
- Sockelabdichtung
- Erstellung von Drainagen
- Verlegung von Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Telekommunikation und beleuchtung in offener Ausführung oder mittels Erdrakete oder Spülbohrung
- Fundamente für Garagen, Beleuchtungsmaste und Zapfstellen
- Reparatur von privaten Wasserleitungen und Hydranten
- Erdarbeiten für Gebäude, Außenanlagen und Poolbau
Eschweiler, Stolberg, Würselen, Langerwehe und Alsdorf, aber auch:
- Sädteregion Aachen
- Im Kreis Düren
Kanalhausanschluss öffentlich
- Lageplan
- Kanalkataster (bei Bedarf über uns zu beziehen)
- Foto der Straße
- Genehmigung durch die Stadt / Gemeinde (für die Ausführung erforderlich)
Anträge und Informationen erhalten Sie im Tiefbauamt Ihrer Gemeinde
Entwässerungsarbeiten privat
- Lageplan
- Foto des Grundstücks
Kanalsanierung
- Kanal-TV (wir erstellen diese falls keine vorliegt, Kosten ca. 200-500€ je nach Aufwand)
- Foto der Revisionsöffnungen im Keller oder vor dem Grundstück
Gehwegabsenkung
- Foto des Gehwegs
- Angabe zur Länge der Absenkung (Achtung! Die Länge der Absenkung enthält links und rechts einen 1m Übergangsstein, der in die Länge eingerechnet wird. Eine einfache Absenkung für eine Garsgenzufahrt ist 1m Übergang links + 3m abgesenkter Bereich + 1m Übergang rechts)
- Genehmigung durch die Stadt / Gemeinde (für die Ausführung erforderlich)
Anträge und Informationen erhalten Sie im Tiefbauamt Ihrer Gemeinde
Kellerwandabdichtung
- Ortstermin mit Begehung des Kellers
Pflaster- oder Asphaltarbeiten
- Ortstermin
Erdarbeiten zur Gründung von Gebäuden
- Lageplan
- Grundriss Erdgeschoss
- Gebäudeschnitt
- Bodengutachten
- chemische Ausballes des Bodens (falls größere Mengen Boden abgefahren werden müssen)
- Foto des Grundstücks
